
Informationen zu piag-B
Der Schwerpunkt im Model piag-B liegt bei der Prävention, also bei vorbeugenden Maßnahmen, um aggressive Verhaltensweisen in Qualität und Quantität zu reduzieren. Angefangen bei einer einheitlichen Begriffsbestimmung werden zur Vereinfachung etwaiger Dokumentationen Verhaltensweisen mit Aggressionen klassifiziert und in unterschiedlichen Niveaus eingeteilt. Die hieraus resultierende Verhaltenskategorisierung in 13 Stufen kann auch als Hilfe zur Reflexion geschehener Ereignisse heran gezogen werden und bietet neben der Dokumentation einen ersten sehr wichtigen Schritt der präventiven Arbeit. Ferner werden auch interventive Maßnahmen, wie beispielsweise physische Interventionstechniken vorgestellt. Begrenzt auf ein Minimum an Grundprinzipien der physischen Intervention werden Teilnehmern von Löse- bis hin zu Demobilisierungstechniken vorgestellt, welche mit einfachsten Bewegungen und mit normalem Kraftaufwand effizient einsetzbar sind. Die Tatsache, dass nicht jede Situation mit körperlichen Auseinandersetzungen mittels Interventionstechniken beherrschbar ist, wird dabei nicht außer Acht gelassen. Die vorgestellten Interventionstechniken verstehen sich dabei als möglichst sanfte Eingriffe und unterscheiden sich dabei von der klassischen Selbstverteidigung. Neben des Beendens einer Situation mit physischen Übergriffen wird auch ein beziehungserhaltender Aspekt unbedingt berücksichtigt. Verletzungen jeglicher Art sind niemals intendiert. Trotz präventiver Maßnahmen sind in sozialen Arbeitsbereichen Auseinandersetzungen, teilweise auch mit physischer Gewalt, nicht immer vermeidbar. Neben etwaigen physischen Folgen besteht auch die Möglichkeit einer psychischen Belastung bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Gesetzliche Unfallversicherung bietet hierbei dem Versicherten auch Leistungen im Bereich der psychologischen Nachsorge an. Jedoch sind erste innerbetriebliche Schritte notwendig, betroffene Personen zu unterstützen. Neben einer Reflexion ist ein Aufarbeiten der Geschehnisse mit Betroffenen notwendig. Rahmenbedingungen aus den Rechtsvorschriften sollen zudem eine Sicherheit im angemessenen Umgang mit übergriffiger Klientel bieten. Straf- aber auch arbeitsrechtliche Aspekte gilt es zu berücksichtigen, um etwaigen Repressalien entgegen zu wirken. |
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